Bei diesem Mannschaftskampf trat ein Streitfall auf, der erhebliche, z.T. heftig geführte Diskussionen ausgelöst hat.
Ein Schlebuscher Spieler - gleichzeitig (zusammen mit dem Monheimer Mannschaftsführer) Schiedsrichter - reklamierte nach 3 gespielten Zügen einen Regelverstoß seines Gegners (Handytelefonat außerhalb des Turnierareals), spielte nicht mehr weiter und beanspruchte den Partiegewinn.
Der Kreisturnierleiter gab seiner Reklamation statt: die Partie wurde für den Schlebuscher Spieler als gewonnen gewertet.
Auf den Monheimer Protest hin entschied der Kreisturnierausschuß: die
Partie wird mit 0:0 gewertet.
Aus dieser Begebenheit sollten folgende Lehren gezogen werden:
Es nicht verkehrt, sich gelegentlich einmal mit den - sich von Zeit zu Zeit ändernden - Regeln auseinanderzusetzen, um diese nicht (unter Umständen versehentlich) zu verletzen.
Aber auch, wenn sich ein
Spieler einen Regelverstoß geleistet
hat, sollte man zuerst einmal abwägen, ob er böswillig gehandelt,
jemanden gestört oder sich einen Vorteil verschafft hat. Einen Regelverstoß
nur der Regeln wegen zu reklamieren ist unsportlich
und unfair;
der Versuch, sich den Sieg ohne Wettkampf am grünen Tisch zu holen, kann
auch scheitern!